Systemprüfung fehlgeschlagen!
Diese Website verwendet JavaScript.
In Ihrem Browser ist dies nicht aktiviert.
Oder es kam zu einem Fehler in der Verarbeitung.
In diesem Fall aktualisieren Sie ihren Browser, um die Seite neu zu laden.

Datenübermittlung

Erfahren Sie mehr über die Datenexporte und den Datenfluss gem. DeQS-RL.

Für die Leistungserbringer in der vertragsärztlichen Versorgung und zugelassenen Krankenhäusern werden in § 136 SGB V die verpflichtenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung bestimmt. Jedes Krankenhaus, jede Ärztin und jeder Arzt, die oder der an der externen vergleichenden Qualitätssicherung teilnimmt, muss Daten dokumentieren und an die zuständigen Einrichtungen der Landes- und Bundesebene senden. Dabei sind die Erfordernisse des Datenschutzes zu beachten.

Die fallbezogenen QS-Daten (Dokumentationsbögen) aller dokumentationspflichtiger QS-Verfahren sind nach den themenspezifischen Bestimmungen zu erheben und nach Vorgabe der DeQS-Richtlinie zu übermitteln. Für die dazu notwendige Software veröffentlicht das IQTIG Spezifikationen, die die inhaltlichen und technischen Anforderungen an das Datenmanagement für die einzelnen Qualitätssicherungs-Verfahren beschreiben.

Die elektronische Einsendung der Daten erfolgt in Form von verschlüsselten Exporten an die zuständige Datenannahmestelle. Für Sachsen-Anhalt ist die an der Ärztekammer angesiedelte Geschäftsstelle der LAG Sachsen-Anhalt als Datenannahmestelle für die Krankenhäuser benannt (Belegärztinnen und Belegärzte werden zu den Krankenhäusern zugeordnet).

Die Daten für den vertragsärztlichen Bereich werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) angenommen.

Nicht dokumentierte, aber dokumentationspflichtige Datensätze können Vergütungsabschläge oder Entziehung der Abrechnungsmöglichkeit der jeweiligen Leistung nach sich ziehen.

Datenannahmestelle

Die Datenannahmestelle überprüft die an sie fristgerecht gelieferten Daten auf Plausibilität, Vollständigkeit und Vollzähligkeit und ist für die Weiterleitung an die Vertrauensstelle bzw. Bundesstelle zuständig.

Ab dem Erfassungsjahr 2020 hat die Geschäftsstelle der LAG Sachsen-Anhalt in ihrer Funktion als Datenannahmestelle für den stationären Bereich die Firma unitrend GmbH für die Datenannahme im Zuständigkeitsbereich der DeQS-RL beauftragt.

Bitte exportieren Sie entsprechende Datensätze Ihrer Einrichtung an: daten-st@unitrend.de

Die Übermittlung der Datensätze erfolgt gemäß DeQS-RL im XML-Format. Den öffentlichen Schlüssel der Datenannahmestelle für die Verschlüsselung der QS-Daten finden Sie hier.

Zusammenfassende Informationen zu den unsererseits beauftragten Leistungen der Firma unitrend GmbH und FAQ‘s finden Sie auf deren Website.

Technischer Support steht Ihnen von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung unter:

E-Mail: qs@unitrend.de
Telefon:  +49 (0)361 / 653 198 48

Für die Datenannahme des vertragsärztlichen Bereichs informieren Sie sich bitte unter: KV Sachsen-Anhalt (ext. Link)

Datenfluss der DeQS-Richtlinie