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Aufgaben

Hier finden Sie eine Aufgabenbeschreibung der LAG und der Geschäftsstelle der LAG.

Aufgaben der LAG gemäß § 6 DeQS-RL:

(1) Die LAG hat bei länderbezogenen Verfahren insbesondere die folgenden Aufgaben:

  1. Nutzung der von der Bundesauswertungsstelle zur Verfügung zu stellenden Auswertungen der länderbezogenen Verfahren, für die Aufgaben nach Nummer 2 bis 7 und 9
  2. Bewertung der Auffälligkeiten, Feststellung der Notwendigkeit und Einleitung sowie Durchführung der qualitätsverbessernden Maßnahmen entsprechend den Regelungen in § 17 in Zusammenarbeit mit den Datenannahmestellen nach § 9
  3. Erstellung und Übermittlung von Qualitätssicherungsergebnisberichten gemäß § 19
  4. Information und Beratung der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer gemäß § 25
  5. Durchführung der Datenvalidierung
  6. Förderung des Austausches der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer untereinander über qualitätsverbessernde Maßnahmen
  7. laienverständliche Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Maßnahmen der Qualitätssicherung in ihrem Zuständigkeitsbereich sowie deren barrierefreie Darstellung im Internet nach Maßgabe der von dem Institut nach § 137a SGB V aufgestellten einheitlichen Grundsätze
  8. Datenannahme bei Vorliegen einer Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 5
  9. Umsetzung von Aufgaben, die sich aus den Regelungen zum Qualitätsbericht nach § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB V ergeben und die zur Veröffentlichung geeigneter Qualitätsergebnisse im strukturierten Qualitätsbericht der Krankenhäuser notwendig sind.

(2) Die LAG kann eine Auswertungsstelle nach § 10 für ergänzende Auswertungen auf Basis der nach § 4 Absatz 7 bzw. § 10 Absatz 2 Nummer 4 zur Verfügung gestellten Daten beauftragen.

(3) Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben richten die LAGen Fachkommissionen nach § 8a ein.

Aufgaben der Geschäftsstelle der LAG:

Die Geschäftsstelle ist unter Beachtung des Datenschutzes nach § 299 SGB V für die administrative Betreuung und technisch-organisatorische Durchführung bei der Umsetzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß DeQS-Richtlinie zuständig. Sie ist an die Beschlüsse/Vorgaben des Lenkungsgremiums gebunden, setzt diese um und leitet die Informationen an die gemäß DeQS-Richtlinie tätigen Fachkommissionen weiter.

Die Geschäftsstelle betreut das Lenkungsgremium sowie die Fachkommissionen in Sachsen-Anhalt administrativ und organisatorisch. Sie ist Informationsstelle und Ansprechpartner für die am Verfahren Beteiligten und verantwortlich für die Bearbeitung von Anfragen.